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| Liebe Besucherin, lieber Besucher, |
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| Sicherlich macht die SCHUFA Sinn – aber leider macht sie
auch Fehler (oder ihre 5.000 Partner-Unternehmen). Auf jeden Fall müssen
dann Zehntausende von Verbrauchern wie Sie mit falschen Daten leben und mit
einem negativen Schufa Eintrag irgendwie zurecht kommen. |
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Wirklich? NEIN! Jetzt nicht mehr!
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Sie sind einer der 65 Millionen Verbraucher in Deutschland, die in der
SCHUFA gespeichert werden. Wissen Sie, ob nicht unrichtige Informationen
über Sie im Umlauf sind? Und wenn Sie es wüssten, haben Sie eine
Ahnung, wie sich Ihre negative Schufa mit wenig Aufwand in eine bessere
verwandeln lässt?
An negativen Einträgen sind nicht nur
Ihre Banken schuld; auch Leasingunternehmen, Telefongesellschaften,
Energieversorger, Versandhändler und andere machen fleißig
Mitteilungen an die Schufa. Schnell ist dann Ihr Score im Keller und Sie
gelten als Risikokunde.
Folgen können sein: Ihr neuer
Handyvertrag wird abgelehnt, Vermieter ziehen andere Bewerber vor,
Online-Bestellungen werden nur noch gegen Vorkasse oder Nachnahme
ausgeführt, von der erhofften Auto- oder Immobilienfinanzierung ganz zu
schweigen. Vielleicht müssen Sie auch im Urlaub zu Hause und auf Ihren
alten Möbeln sitzen bleiben, weil Urlaubskredit und Ratenkäufe nicht
genehmigt werden...
Ergo: Durch eine negative Schufa werden Sie
zunehmend vom modernen Wirtschaftsleben ausgeschlossen! Das ist umso
ärgerlicher, wenn – wie es häufig vorkommt – Schufa
Einträge verkehrt sind. Überprüfen Sie die über Sie
gespeicherten Daten (die dafür üblicherweise anfallenden
Gebühren können Sie trickreich, aber legal vermeiden; das Gewusst-wie
verraten wir Ihnen obendrein). |
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Alles, was Sie als SCHUFA-Leidtragende(r) brauchen, um Ihre
SCHUFA zu löschen, ist
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• ein Bogen Briefpapier mit Kuvert,
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eine Briefmarke
• und diesen gewitzten Report,
das 44-seitige eBook: "So löschen Sie Ihre negativen
Schufaeinträge!"
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| .....und Sie gewinnen Ihre finanzielle Freiheit
zurück |
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| In der Regel bleiben Negativ-Meldungen mehrere Jahre bestehen. In
bestimmten Fällen kann ein Schufa Eintrag bis zu 9 Jahre ungelöscht
und damit immer wieder abrufbar bleiben. Mit „So löschen Sie Ihre
negativen Schufa Einträge!“ können Sie die Löschung
im günstigsten Fall innerhalb eines Monats schaffen. Ganz alleine –
ohne Anwalt! (Das ist nicht immer möglich, denn bestimmte harte
Negativmerkmale in Ihrer SCHUFA sind einfach nicht vorzeitig zu
löschen – da sind wir ehrlich.) |
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| Schwarz auf weiß erfahren Sie nicht nur alles Wichtige über
Ihren mächtigen Gegner, die SCHUFA, sondern auch, wie Sie sie in die Knie
zwingen können. Es ist bereits alles vorformuliert in acht verschiedenen
Musterbriefen, die Sie übernehmen dürfen. Zum Beispiel: |
- Antrag auf Löschen einer unrichtigen Meldung an die
SCHUFA
- Antrag auf Löschen einer strittigen Forderung in der
SCHUFA
- Antrag auf Löschen in der SCHUFA bzgl. einer berechtigen
Forderung unter 1.000 €
- Antrag auf Löschen aus dem Schuldnerverzeichnis usw. |
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| Doch mit dem Wissen aus dem E-Book "So löschen Sie Ihre negativen
Schufa Einträge!" erreichten Sie eine Löschung der Daten
innerhalb von wenigen Tagen(!), obwohl die Frist eigentlich lange verstrichen
war. Denn eines der Musterschreiben in bestem Anwaltsdeutsch verriet ihnen den
juristisch abgesicherten Trick. Und die SCHUFA musste den Eintrag
löschen... |
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In vielen Fällen kann dieser Ratgeber auch Ihnen helfen,
ein besseres Scoring zu erreichen und kreditwürdiger zu
werden.
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Aus dem
Inhalt: |
Vorwort
Wer ist die Schufa?
Welche
Daten verarbeitet die Schufa?
Was speichert die Schufa von Ihnen?
Was
ist die so genannte Schufa-Klausel?
Was ist das so genannte
Schufa-Scoring-Verfahren?
An wen gibt die Schufa die Daten
weiter?
Die Schufa stellt sich positiv dar
Was ist das Gefährliche
an der Schufa?
Wie lange speichert die Schufa Daten?
Die
problematischen „harten Fälle“
Was kann man also tun?
Kennen Sie Ihre gespeicherten Daten?
Musterbrief: Antrag auf unentgeltliche
Selbstauskunft
Wie rechtfertigt sich das Entgelt?
Analysieren Sie die
gespeicherten Daten!
Die Negativeinträge
Harte
Negativeinträge
Musterbrief: Löschung aus Schuldnerverzeichnis
(bei Amtsgerichten)
Musterbrief: Löschung Schufa-Eintrag wg.
Schuldnerverzeichnis
Musterbrief: Widerruf einer unrichtigen Meldung an
die Schufa
Weiche Negativeinträge
Musterbrief: Widerruf eines
unrichtigen Eintrages
Musterbrief: Widerruf des Eintrages einer strittigen
Forderung
Musterbrief: Widerruf eines berechtigten Eintrags unter 1.000
EUR
Sonstige Einträge
Nachwort
Musterbrief: Widerruf der
Schufa-Schufa-Klausel |

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Beginnen Sie besser heute statt irgendwann (wenn es
wahrscheinlich
zu spät ist) mit der Löschung Ihrer
Schufa-Einträge. Laden Sie sich den Spezial-Ratgeber am besten gleich auf Ihren PC!
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